(tr) (adac)
Nach Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien, Montenegro
und der Slowakei macht jetzt auch Belgien mit dem Tragen von Warnwesten
Ernst.
Ab 1. Februar 2007 sind Fahrer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern
in Belgien verpflichtet, eine reflektierende Warnweste anzulegen,
wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen
Gründen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verlassen.
Vorgeschrieben
ist die Weste nur für den Fahrer. Empfehlenswert ist sie
auch für die übrigen Autoinsassen beziehungsweise Mitfahrer,
wenn sie sich auf der Fahrbahn aufhalten. Verstöße
gegen das Nichttragen werden mit Geldbußen zwischen 50 und
1.375 Euro geahndet.
Wer bereits eine Warnweste
für Österreich, Italien oder Spanien besitzt, kann diese
auch in Belgien verwenden. Die mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen
Westen (in den Farben gelb, orange, oder rot) sind auch in den
ADAC-Geschäftsstellen erhältlich. Nach Angaben des ADAC
ist die Warnweste in Portugal nur für portugiesische Fahrzeuge
vorgeschrieben. Urlauber sind dann betroffen, wenn sie an Ort
und Stelle ein Auto mieten.
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