(tr) (adac)
Von der seit August geltenden Null-Promille-Grenze in Kroatien
sind auch Radfahrer betroffen. Auch sie werden laut ADAC künftig
zur Kasse gebeten, wenn sie Alkohol im Blut haben. Während
Pkw-Fahrer bei bis zu 0,5 Promille rund 195 Euro und bei bis zu
1,5 Promille 260 Euro Geldbuße zahlen müssen, sind
Radler bei 1,5 Promille mit bis zu 220 Euro dabei.
Auf das strikte
Alkohol-Verbot in Kroatien müssen auch Beifahrer von Motorrädern
achten. Allerdings wird nur der Fahrer bestraft, wenn er einen
betrunkenen Sozius befördert.
Der ADAC macht
in diesem Zusammenhang auf zwei andere wichtige, im August erlassene
Verkehrsrechtsänderungen in Kroatien aufmerksam:
Radfahrer
unter 16 Jahren müssen einen Sturzhelm tragen. Sind sie jünger
als 14, dürfen sie nur zusammen mit einer mindestens 16 Jahre
alten Begleitperson radeln.
Autofahrer müssen nun auch tagsüber mit Licht fahren.
Die Lichtpflicht gilt auf allen Straßen inner- und außerorts.
Pkw-Fahrer, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre
besitzen, müssen sich jetzt außerorts an eine verringerte
Höchstgeschwindigkeit halten: 80 km/h (statt 90) auf Landstraßen,
100 km/h (anstelle von 110) auf Schnellstraßen und 110 km/h
(statt 130) auf Autobahnen.
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