(tr)
(cs) Die pauschal erhobene LSVA-Abgabe für Wohnmobile über
3,5 Tonnen bleibt bei 650 Franken pro Jahr
Im Vorfeld
der angekündigten LSVA-Abgabenerhöhung auf den 1. Januar
20054 für Lastwagen von 50 bis 100 Prozent tauchte die Befürchtung
auf, dass dies auch Auswirkungen auf die Pauschalansätze
für Wohnmobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben könnte.
Tatsächlich wurden die Pauschalansätze (PSVA) linear
um 25 Prozent erhöht.
Davon ausgenommen
sind jedoch die Ansätze für schwere Wohmotorwagen, Wohnanhänger,
schwere Personenwagen und für Fahrzeuge des Schausteller-
und Zirkusgewerbes. Diese werden gemäss bundesrätlichem
Entscheid allesamt nicht erhöht, wie das Eidgenössische
Finanzdepartement am 15. September 2004 mitteilte.
caravaningsuisse
hat bereits im Vorfeld dieses bundesrätlichen Entscheides
in Zusammenarbeit mit der Schweizer Fachzeitschrift Wohnmobil
+ Caravan aufzuzeigen versucht, dass eine Abgabeerhöhung
für den Bereich der schweren Wohnmotorwagen auf Grund der
entsprechenden Fahrzeuggewichte und den auf Schweizer Autobahnen
zurückgelegten Kilometern nicht gerechtfertigt ist, respektive,
dass diese Fahrzeuge bereits heute überproportional belastet
werden.
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