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LSVA-PAUSCHALE FÜR SCHWERE WOHNMOBILE NICHT ERHÖHT

 

(tr) (cs) Die pauschal erhobene LSVA-Abgabe für Wohnmobile über 3,5 Tonnen bleibt bei 650 Franken pro Jahr

Im Vorfeld der angekündigten LSVA-Abgabenerhöhung auf den 1. Januar 20054 für Lastwagen von 50 bis 100 Prozent tauchte die Befürchtung auf, dass dies auch Auswirkungen auf die Pauschalansätze für Wohnmobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben könnte. Tatsächlich wurden die Pauschalansätze (PSVA) linear um 25 Prozent erhöht.

Davon ausgenommen sind jedoch die Ansätze für schwere Wohmotorwagen, Wohnanhänger, schwere Personenwagen und für Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes. Diese werden gemäss bundesrätlichem Entscheid allesamt nicht erhöht, wie das Eidgenössische Finanzdepartement am 15. September 2004 mitteilte.

caravaningsuisse hat bereits im Vorfeld dieses bundesrätlichen Entscheides in Zusammenarbeit mit der Schweizer Fachzeitschrift Wohnmobil + Caravan aufzuzeigen versucht, dass eine Abgabeerhöhung für den Bereich der schweren Wohnmotorwagen auf Grund der entsprechenden Fahrzeuggewichte und den auf Schweizer Autobahnen zurückgelegten Kilometern nicht gerechtfertigt ist, respektive, dass diese Fahrzeuge bereits heute überproportional belastet werden.

 
 
 
 
 
 
 
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