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Campingwelt
Nachrichten |
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C1-Prüfung
entschärft |
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Vor
allem den vielen Feuerwehren in diesem Land ist es zu verdanken,
dass die seit 1. April 2003 geltenden Vorschriften zur C1-Prüfung,
die zum Fahren mit schweren Wohnmobilen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
berechtigt, am 1. November 2003 entschärft worden ist.
Nach den Protesten der Feuerwehrverbände hat das Bundesamt
für Strassen diese ernst genommen und mit Unterstützung
der Feuerwehrorganisationen Vertretern der Fahrlehrerverbände
und der Vereinigung der Strassenverkehrsämter eine einvernehliche
und Kosten sparende Lösung gefunden, die sowohl dem Anliegen
der Feuerwehren (Reduktion des Aufwands) als auch jenem der Verkehrssicherheit
(sicheres Führen von schweren Motorwagen) Rechnung trägt.
Dies nachdem die Feuerwehren Probleme bei der Rekrutierung von Miliz-Feuerwehrleuten
geltend gemacht hatten.
Neu müssen Führerinnen und Führer von Feuerwehrmotorwagen
nicht mehr die Lastwagentheorieprüfung bestehen, sonder eine
spezielle, auf die neuen Unterkategorien C1 und D1 zugeschnittenen
Prüfung ablegen, bei der Kenntnisse über die Arbeits-
und Ruhezeitverordnung weit gehend ausgeklammert werden.
Das inhaltliche und sicherheitsrelevante Niveau der Theorie-Ausbildung
bleibt bestehen. |
Die
häufigsten Fragen zum neuen C1-Ausweis |
Viele
Besitzer eines C1-Ausweises sind verunsichert, wenn es um den Eintausch
einen alten gegen einen neuen Fahrausweis im Kreditkartenformat
geht. Hier die Antworten auf die beiden häufigsten Fragen: |
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Darf
ich als Inhaber der bisherigen Kategorie C1 nach dem 1.4.1003 keine
schweren Feuerwehr-Motorwagen oder ein schweres Wohnmobil fahren
und bin ich auf Fahrzeuge unter 7,5 t Gesamtgewicht eingeschränkt? |
Die
bisherige Kategorie C1 berechtigt nach Ausstellung des neuen Führerausweises
zum Führen von Motorfahrzeugen der neuen Unterkategorie C1
und C1E von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit einem Gesamtgewicht
von mehr als 7500 kg.
Beim Umtausch werden die Kategorien C1 und C1E mit dem Code 109
(inkl. Motor Home > 7,5 t) ergänzt. Art. 151d, Abs. 8 |
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Unterstehen
nur Inhaber eines nach dem 1.4.2003 erstandenen Fahrausweises der
Unterkategorie C1 der Pflicht der vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung
oder auch Besitzer eines bisherigen Führerauswises? |
Die
Pflicht, sich einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung
zu unterziehen, besteht für die Inhaber eines Führerausweises
der Kategorien C und D sowie der Unterkategorien C1 und D1. Dies
gilt auch für die bisherigen Führerausweisinhaber der
Kategorie C1. Art. 27, Abs.1 Bst.a sowie Anhang 1 |
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(Quelltext:
Wohnmobil & Caravan) |
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